Heil- und Kostenplan

Vor einer aufwendigen zahntechnischen Behandlung wie der Anfertigung von Zahnersatz bei gesetzlich Krankenversicherten sollte der Arzt einen Heil- und Kostenplan aufstellen. Dazu wird der Patient zunächst untersucht, gegebenenfalls geröntgt und über Behandlungsmöglichkeiten informiert.

In dem Plan selbst sind alle Informationen zusammengefasst, die die Krankenkasse braucht, um die Behandlung zu genehmigen und den Zuschuss festzulegen. Die Beteiligung der Kasse wird dem Patienten und dem Arzt mitgeteilt.
Der Plan ist daher unbedingt notwendig, wenn der Patient die ihm zustehenden Festzuschüsse erhalten möchte.

Bei privat Krankenversicherten kann ein solcher Plan je nach Leistung sinnvoll sein. Dazu sollte man sich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen informieren.

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